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Informationen

Erstgespräch

Im Rahmen eines ausführlichen Erstgesprächs, beleuchten wir gemeinsam Ihr Anliegen bzw. Ihre Erwartungen und lernen uns kennen. Sie bekommen einen ersten Eindruck zu meiner Person und zu meiner Arbeitsweise. Wichtig ist, dass Sie sich bei mir wohlfühlen und ein Raum des Vertrauens geschaffen werden kann. Ebenso dient das unverbindliche Erstgespräch dazu, die organisatorischen Rahmenbedingungen wie Häufigkeit, Terminmöglichkeiten, Honorar und Ähnliches zu klären.
Da ich mir auch für das Erstgespräch ausreichend Zeit nehme, ist das Gespräch kostenpflichtig.

 

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG).
Dies bedeutet, dass es mir verboten ist, Gesprächsinhalte oder persönliche Informationen über Sie als PatientIn, ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an andere weiterzugeben.

 

Absagemodus

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um zeitgerechte Absage – spätestens bis 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin. Allenfalls muss die Therapieeinheit verrechnet werden. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

 

Bedeutung „In Ausbildung unter Supervision“

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung. Dieser Status berechtigt mich, zur unmittelbaren und eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit mit PatientInnen und verpflichtet mich zu regelmäßiger Supervision. Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision leider nicht möglich.

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